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Die Abwicklung einer Privatinsolvenz in der EU ist Sache der einzelnen Länder. Was in Deutschland 6 Jahre dauern kann, kann in England bereits nach 12 Monaten erledigt sein. Das bedeutet nichts anderes, dass sich im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der EU jeder das Land aussuchen kann, in dem die Bedingungen für seinen Fall die günstigsten sind.
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Die Abwicklung einer Privatinsolvenz in der EU ist Sache der einzelnen Länder. Was in Deutschland 6 Jahre dauern kann, kann in England bereits nach 12 Monaten erledigt sein. Das bedeutet nichts anderes, dass sich im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der EU jeder das Land aussuchen kann, in dem die Bedingungen für seinen Fall die günstigsten sind.
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